Antidopingordnung des Budo-Club Karlsruhe e.V.

1. Sachlicher Geltungsbereich

  1. Diese Anti-Dopingordnung regelt die Bekämpfung des Dopings und im Zuständigkeitsbereich des Budo-Club Karlsruhe e.V. (nachfolgend nur kurz >>BCK<<).
  2. Dieser Anti-Dopingordnung unterworfen sind alle Mitglieder des BCK.

2. Verbot von Doping und Medikamentenmissbrauch

Jede Form von Doping ist verboten. Ihre Bekämpfung und der Ausschluss gedopter Sportlerinnen und Sportler sind Voraussetzung für einen chancengleichen Wettkampf, dienen dem Schutz der Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler und wahren das Ansehen der jeweiligen Sportart. Die Anerkennung dieser Regeln ist deshalb unver­zichtbare Vor­aussetzung für die Teilnahmeberechtigung am Sportbetrieb des BCK.

3. Verstöße gegen Antidoping-Bestimmungen

Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen

  1. des NADA-Code: (http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_upload/nada/Recht/Regelwerke/100701_NADA-Code_komplett.pdf)
  2. der Wettkampfordnung des DJB: (http://www.judobund.de/media/ordnungen/DJB-Wettkampfordnung_ab_01.01.2012_zu_Web_.pdf)
  3. die Doping-Ordnungen der jeweiligen Dachverbände soweit existent.

4. Selbstverpflichtung der Sportlerinnen/Sportler

Mitglieder des BCK unterwerfen sich als Sportlerinnen und Sportler den Anti-Doping Bestimmungen des NADA-Code und der Wettkampfordnung des DJB bzw. der Wettkampfordnung der jeweils ausgeübten Sportart. Als Sportlerinnen und Sportler sind dabei nur Teilnehmer an einem Wettkampf der jeweiligen Sportart anzusehen, nicht der bloße Trainingsteilnehmer. Bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportler ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigen zu erteilen.

5. Selbstverpflichtung von Funktionsträger des Budo-Club Karlsruhe e.V.

Funktionsträger des BCK verpflichten sich insbesondere, die ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler nicht selbst zu dopen, nicht zuzulassen, dass sie gedopt werden und bei Kenntnis zu verhindern, dass diese dopen oder Dopingmittel besitzen.

Funktionsträger sind vor allem Funktionäre, Trainer, Betreuer, Kampfrichter, Ärzte, Sanitäter, Physiotherapeuten und Psychologen, sowie alle Personen, die zur Wettkampf- und Trainingsunterstützung der Sportlerinnen und Sportler eingesetzt sind.

6. Verstoß und Sanktionen

Ein Verstoß gegen diese Antidopingordnung kann zu einem Vereinsausschluss, Wettkampfverbot, Arbeits- und Funktionsverbot führen. Der geschäftsführende Vorstand des BCK entscheidet über Sanktionen.

7. Verweis auf die Vorschriften des NADA-Codes

Im Übrigen gelten die Vorschriften des NADA-Codes.

8. Schlussbestimmung

Die Dopingordnung wurde durch den erweiterten Vorstand des BCK am 20.3.2012 beschlossen.