Arbeitsstunden-Ordnung
- Jedes erwachsene Vereinsmitglied hat im Leistungszeitraum 4 Arbeitsstunden einzubringen. Leistungszeitraum ist der 01.12. eines Jahres bis 30.11. des Folgejahres.
- Die Arbeitsleistung wird jeweils im Zeitraum vom 01.12. eines Jahres bis zum 30.11. des Folgejahres erbracht. Später erbrachte Arbeitsstunden zählen für den nächsten Leistungszeitraum.
- Nicht erbrachte Arbeitsstunden sind durch einen Sonderbeitrag in Höhe von 6,- ¤/Arbeitsstunde auszugleichen, der mit dem Jahresbeitrag für das folgende Kalenderjahr fällig wird.
- Die Ableistung der Arbeitsstunden wird durch die Abteilungsleiter koordiniert.
- Befreit von dieser Regelung sind Ehrenmitglieder und passive Mitglieder.
- Für den laufenden Leistungszeitraum sind diejenigen Mitglieder befreit, die nach dem 30.6. in den BCK eintreten oder das 18. Lebensjahr vollenden.
- Die Abteilungsleiter dokumentieren die geleisteten Arbeitsstunden und melden diese im Dezember per Datei an die Geschäftsstelle.
- Die einzelnen Abteilungen erstellen einen Katalog von Leistungen die als Arbeitsstunden anerkannt und berücksichtigt werden. Diese kann BCK Aktionen, z. B. Putztag, der Tag der offenen Tür, Vorführungen, etc. oder abteilungsspezifische Arbeiten wie Helfer bei Lehrgängen oder Wettkämpfen umfassen. Der Leistungskatalog muss vom Vorstand genehmigt werden.
Mitgliederversammlung, Karlsruhe 31.3.2010