Ehrenordnung für Ehrungen durch den Budo-Club Karlsruhe e.V.

  1. Der Budo-Club Karlsruhe e.V. kann Mitglieder seines Vereins ehren, außerdem Persönlichkeiten, welche sich um die Förderung und Bestrebungen des Budo-Club Karlsruhe außerordentliche Verdienste erworben haben.
  2. Ehrungen durch die Verleihung der
    1. Ehrennadel in Bronze
    2. Ehrennadel in Silber
    3. Ehrennadel in Gold
      durch Ernennung zum
    4. Ehrenmitglied
    5. Ehrenvorsitzenden
  3. Voraussetzungen der Ehrungen
    1. Verleihung von Ehrennadeln
      1. für eine Ehrennadel in Bronze eine mindestens 10jährige Tätigkeit im Verein oder besondere sportliche Erfolge oder sonstige Verdienste, die besondere Anerkennung verdienen.
      2. für die Ehrennadel in Silber eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Bronze.
      3. für die Ehrennadel in Gold eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Silber.
    2. Ernennung zum Ehrenmitglied
      eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Gold. Die Ehrenmitgliedschaft hat Beitragsfreiheit zur Folge und freien Eintritt bei allen Veranstaltungen des Vereins.
  4. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
    eine verdienstvolle langjährige Tätigkeit als Vereinsvorsitzender, nach Verleihung der Ehrennadel in Gold.
    Der Ehrenvorsitzende hat Sitz und Stimme im Vorstand, ist beitragsfrei und hat zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Zutritt.

Ehrenanträge können von allen Mitgliedern des Vereins gestellt werden. Sie sind mindestens vier Wochen vor dem vorgesehene Ehrungstermin beim Vorstand einzureichen.

Zuständig für die Entscheidung sind bei der Verleihung der bronzenen, silbernen oder goldenen Ehrennadel der Vorstand (Vorstandsitzung), für die Ehrenmitgliedschaft und der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden die Mitgliederversammlung. Über Ausnahmen hinsichtlich der Richtlinien, Ziffer 3 Nummer1 betreffend entscheidet die Vorstandschaft.

Karlsruhe, 14.05.2000