Ehrenordnung für Ehrungen durch den Budo-Club Karlsruhe e.V.

Der Budo-Club Karlsruhe e.V. (BCK) kann Mitglieder seines Vereins ehren; außerdem Persönlichkeiten, welche sich um die Förderung und Bestreben des BCK außerordentliche Verdienste erwoben haben.

Ehrung durch Verleihung der

  1. Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Bronze
  2. Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Silber
  3. Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold
  4. Mitgliedsurkunde mit Ehrennadel in Bronze
  5. Mitgliedsurkunde mit Ehrennadel in Silber
  6. Mitgliedsurkunde mit Ehrennadel in Gold

Ehrung durch Ernennung zum

  1. Ehrenmitglied
  2. Ehrenpräsident

Voraussetzungen für Ehrungen

  1. Verleihung von Ehrenurkunden mit Ehrennadeln
    1. für eine Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Bronze eine mindestens 10-jährige Tätigkeit im BCK oder besondere sportliche Erfolge oder sonstige Verdienste, die besondere Anerkennung verdienen.
    2. für eine Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Silber eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Bronze.
    3. für eine Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Silber.
  2. Verleihung von Mitgliedsurkunden mit Ehrennadeln
    1. die Mitgliedsurkunde mit Ehrennadel in Bronze wird nach 15-jähriger Vereinszugehörigkeit verliehen.
    2. die Mitgliedsurkunde mit Ehrennadel in Silber wird nach 25-jähriger Vereinszugehörigkeit verliehen.
    3. die Mitgliedsurkunde mit Ehrennadel in Gold wird nach 40-jähriger Vereinszugehörigkeit verliehen.
  3. Ernennung zum Ehrenmitglied
    1. Nach einer weiteren verdienstvollen Tätigkeit nach Verleihung der Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold.
    2. Ehrenmitglied wird jedes Vereinsmitglied nach 50-jähriger ununterbrochener Vereinszugehörigkeit.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird im Rahmen der zweijährlichen Mitgliederversammlung mit der Übergabe einer Urkunde durchgeführt. Zu der Mitgliederversammlung werden die zu ehrenden Mitglieder gesondert eingeladen. In Ausnahmefällen kann die Ehrung vorgezogen werden

Die Ehrenmitgliedschaft hat Beitragsfreiheit zur Folge und freien Eintritt zu allen Veranstaltungen des BCK's.

Ernennung zum Ehrenpräsident

Eine verdienstvolle langjährige Tätigkeit als Vereinspräsident, nach Verleihung der Ehrennadel in Gold. Der Ehrenpräsident hat Sitz und Stimme im Vorstand, ist beitragsfrei und hat zu allen Veranstaltungen des BCK freien Eintritt.

Ehrenanträge

Ehrenanträge können von allen Mitgliedern des BCK gestellt werden. Sie sind mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim Vorstand einzureichen.

Zuständig für die Entscheidung sind bei der Verleihung der Ehrennadeln der Vorstand (Vorstandssitzung), für die Ehrenmitgliedschaft und der Ernennung zum Ehrenpräsidenten die Mitgliederversammlung. Über Ausnahmen hinsichtlich der Richtlinien, Ziffer 3 Absatz 1 betreffend, entscheidet die Vorstandschaft.

Karlsruhe, den 18.07.2011