Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 31. März 2010, um 19:00 Uhr im Dojo „Alte Reithalle“, Blücherstr. 15, 76185 Karlsruhe.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des neuen Vorstands
- Wahl der Kassenprüfer
- Abstimmung über Satzungsänderung (siehe weiter unten)
- Anpassung der Mitgliedsbeiträge
- Ehrungen
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge (TOP 11) sind schriftlich und spätestens 14 Tage (17. März 2010) vor der Mitgliederversammlung bei der Kassenreferentin einzureichen. Der Kassenbericht liegt bei der Mitgliederversammlung aus. Wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen.
Anträge bis zum 17.3.2010 an
Budo-Club Karlsruhe e.V.
Salmenstraße 33
76189 Karlsruhe
Anträge auf Satzungsänderung
Aktuelle Satzung siehe
Satzung.
Satzungsänderung der Kundgebung der Mitgliederversammlung
den § 11 1. Absatz der Satzung zu ändern.
alt
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist im ersten Viertel eines jeden zweiten Geschäftsjahres einzuberufen. Der Termin muss mindestens 4 Wochen vorher unter Bekanntgabe der genauen Tagesordnung allen Mitgliedern schriftlich kundgetan werden.
neu
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist im ersten Viertel eines jeden zweiten Geschäftsjahres einzuberufen. Der Termin muss mindestens 4 Wochen vorher unter Bekanntgabe der genauen Tagesordnung den Mitgliedern kundgetan werden. Die Kundgabe erfolgt durch Anschlag an der Vereinstafel in den Trainingshallen >>Blücherstr. 15, 76185 Karlsruhe<<, >>Wißmannstr. 1, 76185 Karlsruhe<< sowie durch Mitteilung auf der Homepage des BCK unter www.budoclubkarlsruhe.de und dem Versand per E-Mail über den BCK eigenen Newsletter.
Begründung:
Diese Änderung stellt eine verwaltungstechnische Vereinfachung der Einberufung der Mitgliederversammlung dar, die z.Z. das Drucken der Einladungen, das Erstellen der Etiketten und das manuelle Kuvertieren von ca. 1100 Briefen beinhaltet, was zu einem erheblichen Personal- und Geldaufwand führt.
Ehrenamtspauschale
den § 2 1. Absatz letzter Satz der Satzung zu ändern.
alt
Ferner dürfen keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
neu
Ferner dürfen keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Personen, insbesondere auch Vorstände, können für eine nebenberufliche Tätigkeit im Dienste oder im Auftrag des Vereins eine angemessene Vergütung erhalten.
Begründung:
Gesetzliche Änderungen und die verschärfte Auffassung der Finanzverwaltung im Bereich der Vergütungen für Ehrenamtliche benötigen eine Klarstellung der Formulierung der BCK Satzung. Es soll klargestellt werden, dass nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeiten in angemessenen Rahmen prinzipiell vergütet werden können.