Beiträge

Aufnahmegebühr: 35,- Euro

Beitragsart 1/4-jährlich 1/2-jährlich
Ermäßigte:
Kinder, Schüler, AZUBI, Studenten, Wehrpflichtige
35,- Euro 60,- Euro
Ermäßigung für Geschwister:
(zwei oder mehr Ermäßigte Familienangehörige)
50,- Euro 90,- Euro
Erwachsene 55,- Euro 100,- Euro
Ermäßigung für Familien
(mind. zwei Erwachsene und ggf. mehrere Ermäßigte oder ein Erwachsener und mind. zwei Ermäßigte)
100,- Euro 170,- Euro
Passive Mitglieder jährlich: 35,- Euro

Die Aufnahmegebühr ist bei der Anmeldung zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.
Beitragsermäßigt sind alle Mitglieder unter 18 Jahren und Mitglieder über 18 Jahren, die Schüler, Azubis, Studenten, oder Wehrpflichtigesind. Sie erhalten die Ermäßigung nur, wenn sie bei der Anmeldung eine entsprechende Bescheinigung abgeben.
Der Nachweis muss jedes Jahr bei der Geschäftsstelle unaufgefordert eingereicht werden!
Die Kosten der Jahressichtmarken und Pässe der jeweiligen Verbände sind von den Mitgliedern selbst zu tragen und werden durch den Verein abgebucht.
Ruhende Mitgliedschaft (z.B. für die Zeit des Wehrdienstes, auswärtige Ausbildung) ist 4 Wochen vor Quartalsende zu melden. Der Beitrag beträgt dann jährlich 35,- Euro.
Es kann ein Familienbeitrag gewählt werden, der unabhängig von der Zahl der Familienmitglieder ist, oder ein Geschwisterbeitrag, der ebenfalls unabhängig von der Kinderzahl ist.
Aus verwaltungstechnischen Gründen werden die Beiträge abgebucht. Dadurch wird eine pünktliche Beitragszahlung gewährleistet.
Bei schriftlicher Zahlungsaufforderung wird der Quartalsbeitrag erhoben.
Stornierungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.


Bankverbindung des BCK: Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, Konto: 9021 999, BLZ: 660 501 01


Gebühren für Verbandsmarken und Pässe

 

Sportart Verbandsmarke Passgebühren
Aikido
Judo 14,50 Euro 8,00 Euro
Ju-Jutsu 15,00 Euro 7,50 Euro
Karate bis 14 Jahre: 11,00 Euro
ab 14 Jahre: 16,00 Euro
4,50 Euro
Kendo 30,00 Euro 22,50 Euro
Kyudo 30,00 Euro 5,00 Euro

Falls jemand keine Verbandsmarke benötigt, weil er die Verbandsmarke bereits anderweitig bezieht, muss dies dem Kassenreferent rechtzeitig mitgeteilt werden, sonst muss das Mitglied für die Kosten aufkommen.